HAUPTPLATZ 2  +  HAUPTPLATZ 4
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  Hund.
Harm- und leinenlos
Wollte nur spielen.
Mit meinem Schienbein.

Das muss man verstehen.
Hatte er bisher noch NIE gemacht.
Vermutlich schlecht geträumt.
Der Arme.


HEUTE - 29. 9. 2020


Oe24 - 8. 10. 2020   S 16


Oe24 - 21. 10. 2020   S 18 (NÖ aktuell)


HEUTE - 29. 10. 2020   S 10 (NÖ-Teil)


HEUTE - 5. 11. 2020

Niederösterreichische Hundehaltungsgesetz (Fassung vom 19. 8. 2019)

§ 1
Allgemeine Anforderungen für das Halten von Hunden
(1) ... das Tier in einer Weise zu führen und zu verwahren, dass Menschen
und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. ......

Gesamtes Gesetz (mit individuellen Hervorhebungen)


Regelungen in den Bundesländern:

NÖ, OÖ, TIROL:
An öffentlichen Orten im Ortsgebiet Leinen- oder Maulkorbpflicht. Außerhalb des Ortsgebiets können Gemeinden über eine Leinen- oder Maulkorbpflicht verfügen.

BURGENLAND + SALZBURG (Landessicherheitsgesetz):
Leinen- und Maulkorbpflicht ist den Gemeinden überlassen.

WIEN:
Generelle Leinen- oder Maulkorbpflicht.

STEIERMARK:
Hunde sind an öffentlichen Plätzen und in Parks an der Leine zu führen.

KÄRNTEN:
Hunde sind an öffentlichen Plätzen und in Parks an der Leine zu führen. Außerhalb dieser Gebiete müssen Leine oder Maulkorb zumindest mitgeführt werden. Kärntner Gemeinden haben zudem die Möglichkeit, öffentliche Parkanlagen zu einer Hundeverbotszone zu erklären.

VORARLBERG:
Hunde sind von Spielplätzen fernzuhalten, außer sie sind an der Leine.

Überwiegend ausgenommen von jenen Regelungen sind bissige oder als gefährlich eingestufte Hunde. Für sie gilt in den meisten Bundesländern eine generelle Leinen- UND Maulkorbpflicht.

 

Letzte Aktualisierung  5. November  2020