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NETSCHOOL
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Hund. Harm- und leinenlos Wollte nur spielen. Mit meinem Schienbein. Das muss man
verstehen. |
HEUTE - 29. 9. 2020
Oe24 - 8. 10. 2020 S 16
Oe24 - 21. 10. 2020 S 18
(NÖ aktuell)
HEUTE - 29. 10. 2020 S
10 (NÖ-Teil)
HEUTE - 5. 11. 2020
Niederösterreichische Hundehaltungsgesetz (Fassung vom 19. 8. 2019)
§ 1
Allgemeine Anforderungen für das Halten von Hunden
(1) ... das Tier in einer Weise zu führen und zu verwahren, dass
Menschen
und Tiere nicht gefährdet oder
unzumutbar belästigt werden können. ......
Gesamtes
Gesetz (mit individuellen Hervorhebungen)
Regelungen in den Bundesländern:
NÖ, OÖ, TIROL: An öffentlichen Orten im Ortsgebiet Leinen- oder Maulkorbpflicht. Außerhalb des Ortsgebiets können Gemeinden über eine Leinen- oder Maulkorbpflicht verfügen. BURGENLAND
+ SALZBURG (Landessicherheitsgesetz): WIEN: STEIERMARK: KÄRNTEN: VORARLBERG: Überwiegend ausgenommen von jenen Regelungen sind bissige oder als gefährlich eingestufte Hunde. Für sie gilt in den meisten Bundesländern eine generelle Leinen- UND Maulkorbpflicht. |
Letzte Aktualisierung 5. November 2020